Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der LEB Usedom

Teilnahme- und Zahlungsbedingungen

Mit der Anmeldung zu einer unserer Veranstaltungen und Fortbildungsangebote werden die nachstehenden „Allgemeinen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen“ anerkannt: Dies gilt zugleich für etwaige „Besondere Teilnahmebedingungen“, die bei bestimmten Veranstaltungen den Teilnehmenden mit der Zulassungsbestätigung bekannt gegeben werden.

1. Anmeldung

Die Anmeldungen zu den Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen sind schriftlich oder telefonisch bei der Ländlichen Erwachsenenbildung Usedom vorzunehmen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Besondere Zulassungs- oder Auswahlkriterien für bestimmte Maßnahmen bleiben davon unberührt. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Platzkapazität eines Lehrgangs/Seminars, behält sich die LEB Usedom ein Aufnahmeverfahren vor. Mit Zugang der Anmeldebestätigung durch die LEB Usedom kommt der Fortbildungsvertrag zustande. Diese Anmeldebestätigung geht Ihnen von unserer Seite bis spätestens 14 Tage vor Maßnahmebeginn zu.

2. Zeugnisse, Zertifikate und Teilnahmebescheinigungen

Die für die Fortbildung gültigen Teilnahmebescheinigungen, Zertifikate und anderen Anerkennungsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte den Ausschreibungen und werden, sobald die Mindestanforderungen für die Abschlüsse erfüllt sind, unverzüglich ausgestellt. Für Lehrgänge und Seminare, die mit einer formalen Prüfung abschließen, gelten besondere Regelungen.

3. Zahlungsbedingungen

Der/die Teilnehmer/-in hat das Entgelt unabhängig von den Leistungen Dritter (z.B. Arbeitsamt) spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu zahlen. Bei Fortbildungsveranstaltungen und Seminaren, die über mehr als 12 Kalenderwochen durchgeführt werden, kann auf Wunsch eine Ratenzahlung vereinbart werden. Die vollständige Rechnungsnummer ist anzugeben. Mit der Anmeldung und der Rechnungslegung wird der verbindliche Teilnehmerplatz bezahlt.

4. Rücktritt und Kündigung

Sofern im Fortbildungsvertrag keine andere Regelung vorgesehen ist, gelten folgende Bedingungen: Bis zehn Werktage vor Beginn der Veranstaltung – maßgeblich ist der Eingang bei der LEB Usedom – kann der/die Teilnehmer/-in ohne Angaben von Gründen von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Bereits gezahlte Lehrveranstaltungsentgelte werden in diesem Fall zurückerstattet, nicht jedoch gesondert ausgewiesene Organisationsgebühren, die als Bearbeitungsentgelt einbehalten werden. Teilnehmende, die danach zurücktreten oder die zu den Veranstaltungen nicht oder teilweise nicht erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung der vollen Seminarkosten verpflichtet, wenn nicht ein/-e Ersatzteilnehmer/-in gestellt wird. Lehrveranstaltungen mit einer Dauer bis zu 6 Monaten sind nicht vorzeitig kündbar. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

5. Absage von Lehrveranstaltungen/Seminaren

Die LEB Usedom hat das Recht, insbesondere bei nicht ausreichenden Anmeldungen entsprechend der Ausschreibung, Fortbildungsseminare abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall erstattet. Nachholtermine können anberaumt werden. Ersatz- und Folgekosten der Lehrgangsteilnehmer/-innen wegen Ausfall von  Veranstaltungen oder Verschiebung von Lehrgängen bzw. Seminaren sind ausgeschlossen. Die Veranstaltungsorte werden mit der Ausschreibung des Lehrgangs bekannt gegeben.

6. Wechsel der Dozierenden

Ein Wechsel der Dozenten bzw. Dozentinnen und/oder Verschiebungen im Ablauf berechtigen den/die Teilnehmer/-in weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

7. Haftung

Die LEB Usedom haftet nicht für Schäden, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen.

8. Ausschluss von der Teilnahme

Die LEB Usedom ist berechtigt, Teilnehmer/-innen in besonderen Fällen, z.B. Zahlungsverzug (siehe Ziffer 2), Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufes von der weiteren Teilnahme auszuschließen.

9. Datenspeicherung

Durch die Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer/-in mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangsabwicklung sowie mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang von Bildungsangeboten der Bildungseinrichtung einverstanden. Die LEB Usedom wird Daten ihrer Teilnehmenden ohne deren Zustimmung nicht an Dritte weitergeben – es sei denn in anonymisierter Form.

10. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

11. Erfüllungsort

Sofern nicht gesondert angegeben, finden die Fortbildungsveranstaltungen in den Räumen der LEB Usedom in der Stadt Usedom statt. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Greifswald.